Seite 3 E. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 22. Januar 2018 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1), mit welcher sie die Aufhebung der angefochtenen Verfügung unter Zusprache einer Dreiviertelsrente beantragte. Mit Vernehmlassung vom 5. April 2018 (act. 9) verlangte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde bzw. eventualiter die Einholung eines Gerichtsgutachtens. Mit Replik vom 11. April 2018 (act. 12) hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest und reichte weitere Unterlagen ein.