B. Beim Erstgespräch am 17. Januar 2014 berichtete die Beschwerdeführerin von einem Motorradunfall auf dem Sustenpass am 21. Juli 2013, wobei sie ein Schädel-Hirn-Trauma, ein Schleudertrauma sowie diverse Prellungen und Schürfungen erlitten habe. Bereits vor diesem Unfall habe sie unter Schlafstörungen und Erschöpfung gelitten und sei mit ihrer Situation als alleinerziehende Mutter schon über längere Zeit am Limit gelaufen. Der Unfall habe nun das Fass zum Überlaufen und sie aus dem psychischen Gleichgewicht gebracht und sie könne ihr 70%-Arbeitspensum bei der Stiftung B___ nicht mehr erfüllen (IV-act. 4).