Dieser Pflicht kam die IV-Stelle nicht hinreichend nach. Währenddessen im Gutachten der Klinik Valens vom 7. Januar 2005 noch von möglichen Störungen des Beschwerdeführers die Rede ist, erachten die mit einer konsiliarischen Untersuchung beauftragten Fachärzte das Vorliegen einer nicht unfallbedingten Störung als sehr wahrscheinlich und daher eine erneute polydisziplinäre Abklärung des Beschwerdeführers als unerlässlich. Insbesondere die Psychiaterin Dr. med. E.__________ wirft die Frage nach einer psychiatrischen Diagnose auf, welche allenfalls unabhängig vom Unfall 1997 besteht.