A. Der 1962 geborene A.__________ war seit Februar 1997 als Buchhalter/kaufmännischer Sachbearbeiter im Architekturbüro B.__________, angestellt und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) obligatorisch gegen Unfälle versichert (IV-Dossier I, act. 42.2-80/435). Am 17. September 1997 stürzte er auf einer Bergtour ab und erlitt ein Polytrauma (IV-Dossier I, act. 42.2-75/435). Die SUVA erbrachte die gesetzlichen Leistungen und sprach A.__________ mit Verfügung vom 3. Mai 1999 eine Integritätsentschädigung von 20% sowie – gestützt auf eine Erwerbsunfähigkeit von 50% – ab 1. April 1999 eine Invalidenrente zu (IV-Dossier I, act.