A. Der am XX.XX.1966 geborene A.__________ (nachfolgend: Versicherter oder Beschwerdeführer) meldete sich am 19. Mai 2009 aufgrund von Schmerzen bei repetitiver Arbeit im Bereich der rechten Schulter und des Knies bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend IV-Stelle bzw. Vorinstanz) erstmals zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) an. Die IV-Stelle klärte in der Folge den medizinischen und erwerblichen Sachverhalt ab, zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei und wies schliesslich mit Verfügung vom 7. Januar 2010 das Leistungsbegehren des Versicherten ab (IV-act. 1 - 14).