Ausserdem stellt der nach Massgabe der Verwaltungsweisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung eingeholte Abklärungsbericht Haushalt eine geeignete und im Regelfall genügende Grundlage dar (Urteil des Bundesgerichts 8C_843/2011 vom 29. Mai 2012 E. 6.2). Für dessen Beweiswert ist wesentlich, dass er auf einem Betätigungsvergleich beruht und von einer qualifizierten Person verfasst wurde, die Kenntnis der örtlichen und räumlichen Verhältnisse sowie der aus den medizinischen Diagnosen sich ergebenden Beeinträchtigungen und Behinderungen hat.