A.6 Mit Aktennotiz vom 4. August 2017 (IV-act. 22) bezeichnete Psychiaterin Dr. D___vom regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung (RAD) das Ergebnis der Haushaltabklärung als plausibel. B. B.1 Seite 3 Mit Vorbescheid vom 18. August 2017 (IV-act. 23) stellte die IV-Stelle die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht, da im Vollpensum im Haushalt keine gesundheitliche Einschränkung vorliege.