Seite 3 bestehende beratende und psychopharmakologische Betreuung, wobei die Prognose gleichwohl mit Skepsis zu stellen sei. B.7 Daraufhin sprach die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen der Versicherten mit Verfügung vom 18. Januar 2012 (IV-act. 1.2/31) ab August 2008 eine Viertelrente und ab Oktober 2008 eine halbe Rente zu, dies bei einem Invaliditätsgrad von zunächst 40% und dann 54%. Eine ordentliche Rentenrevision werde Anfang Oktober 2015 erfolgen.