117 und IV-act. 134). Am 12. Dezember 2017 teilte die IV-Stelle A___ mit, dass aufgrund seiner subjektiven Krankheitsüberzeugung keine beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen durchgeführt würden (IV-act. 140). Mit Vorbescheid vom 30. Januar 2018 kündigte die IV-Stelle an, aufgrund einer veränderten gesundheitlichen Situation die Rente nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monats aufzuheben (IV-act. 51). Dagegen liess A___ mit Schreiben vom 28. Februar 2018 und 16. März 2018 Einwand erheben (IV-act. 144 und IV-act.