Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 12. Februar 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Sozialversicherungen Appenzell A.Rh. vom 12. Februar 2018 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin mindestens eine Dreiviertel-IV-Rente, rückwirkend ab 1. März 2014, zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt