Beschwerdeführerin 2 IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Av. Edmond-Vaucher 18, 1211 Genève 2 Vorinstanz Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Postfach 4358, 6002 Luzern Gegenstand Kostengutsprache für Umschulungsmassnahmen Beschwerden gegen den Einsprache-Entscheid der SUVA vom 31. Januar 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin 1: