Seite 3 B.6 Nach einem Bericht des KSSG vom 8. Januar 2017 (Bf. act. 16.15), wonach der Versicherte in einer leicht- bis mittelgradigen depressiven Episode stecke und seit längerer Zeit in einem „Burnout-Zustand“ lebe, und einem Bericht Dr. B___ vom 7. Februar 2017 (IV-act. 42/20), dass in der angestammten Tätigkeit zwar keine Arbeitsfähigkeit vorliege, in einer adaptierten jedoch schon, erging seitens der IV-Stelle am 1. März 2017 (IV-act. 43) ein Vorbescheid.