Seite 3 F. Am 4. Juli 2016 ersuchte die IV-Stelle Dr. C___ darum, den Beschwerdeführer erneut zu einer Begutachtung aufzubieten. Mit Schreiben vom 5. September 2016 lud dieser den Beschwerdeführer zu einem Gutachtertermin am 27. September 2016 ein (IV-act. 137). Dieses Schreiben wurde dem Gutachter jedoch retourniert, da die angegebene Adresse inzwischen nicht mehr gültig war. Die Vorinstanz teilte dem Gutachter am 13. September 2016 nach einer Nachfrage beim Einwohneramt K___