55] und 17. Juli bis 11. September 2014 [IV-act. 58]). Gemäss Bericht vom 15. Oktober 2014 wurde der Beschwerdeführer nach Abschluss der dritten stationären Behandlung mit den Diagnosen einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig remittiert, Agoraphobie mit Panikstörung und Verdacht auf akzentuierte Persönlichkeitszüge in die angestammten Wohnverhältnisse entlassen. Ende Dezember 2014 zügelte der Beschwerdeführer nach K___ (IV-act. 67) und die dortige IV-Stelle übernahm im Auftrag der Vorinstanz die Begleitung des Beschwerdeführers bei der weiteren beruflichen Eingliederung.