2.2.2 Der Beschwerdeführer ist seit Mitte 2013 selbständig erwerbstätig in der G___ GmbH und erzielte 2015 ein Jahreseinkommen von Fr. 75‘000.-- brutto.33 Gemäss den Buchhaltungsunterlagen erwirtschaftete die GmbH im 2013 einen Gewinn von rund Fr. 23‘301.--, im 2014 von rund Fr. 16‘596.-- und im 2015 von rund Fr. 25‘208.--.34 Somit kann, zumal der Beschwerdeführer einen guten Geschäftsgang geltend machte,35 von besonders stabilen Arbeitsverhältnissen ausgegangen werden.