Seite 6 Aus den Akten ist zu schliessen, dass der Beschwerdeführer bei der C___ SA nicht ausschliesslich als Chauffeur eingesetzt worden war. Denn bereits in den Jahren 2008 und 2009 war sein Einkommen gemäss Auszug aus dem Individuellen Konto der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden höher als der gemäss Auskunft der C___ SA für einen Chauffeur mit ähnlicher Anzahl Dienstjahren und Alter im Jahr 2015 geschätzte mutmassliche Jahres-Basislohn von Fr. 75‘400.--.29