Für das Jahr 2015 schätzte die ehemalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers die mutmassliche Lohnentwicklung als Chauffeur auf einen Jahres-Basislohn von Fr. 75‘400.--.25 Im angefochtenen Einspracheentscheid ging die SUVA - basierend auf den Lohnabrechnungen November 2008 bis November 2009 – von einem Einkommen von Fr. 80‘112.-- aus und rechnete dieses mit der allgemeinen Nominallohnentwicklung per 2015 hoch, woraus ein Valideneinkommen von Fr. 83‘618.-- resultierte.26 In der Beschwerdeantwort ging die SUVA von den Lohnabrechnungen der C_