Gegenüber der SUVA gab die C___ SA an, dass der Beschwerdeführer als Chauffeur für die Jahre 2010 – 2014 folgende Monatslöhne erzielte: 2010 Fr. 5‘959.--, 2011 Fr. 6‘019.--, 2012 Fr. 6‘019.--, 2013 Fr. 6‘019.--, 2014 Fr. 6‘079.--.24 Dies entspricht einer Steigerung von 2% über die Jahre 2010 - 2014. Für das Jahr 2015 schätzte die ehemalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers die mutmassliche Lohnentwicklung als Chauffeur auf einen Jahres-Basislohn von Fr. 75‘400.--.25