A. Der am XX.XX.1976 geborene A___ arbeitete seit 1996 bei der C___ SA und war dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 28. November 2009 stürzte A___ von der Leiter und schlug mit flektiertem Knie auf eine Mauerkante auf. Er erlitt dabei eine zweitgradig offene Patella-Schrägfraktur rechts.1 Nach einem Fehltritt wurde am 19. Februar 2010 eine erneute Hospitalisation für eine Reosteosynthese notwendig.2 Am 22. September 2010 erfolgte die Osteosynthese-Materialentfernung.3