C. Mit Mitteilung vom 13. Juni 2013 gewährte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 34), nachdem der RAD nach Einholung der aktuellen medizinischen Unterlagen davon ausging, dass bei der seit 2010 rezidivierend unter psychischen Beeinträchtigungen leidenden Beschwerdeführerin körperlich keine schwerwiegenden Einschränkungen vorhanden seien und es unter diesen Umständen versicherungsmedizinisch angezeigt sei, Eingliederungsbemühungen zu prüfen (IV-act. 29).