B. Beim Erstgespräch vom 20. November 2012 berichtete die Beschwerdeführerin, sie habe im November 2010 einen Nervenzusammenbruch erlitten und sei seither in psychiatrischer Behandlung. Wegen der Arbeitslast und dem Druck am Arbeitsplatz im Wohnheim Bellevue der Stiftung Waldheim sei sie bereits im Sommer 2012 krankheitshalber ausgefallen; nach einer vorübergehenden Wiederaufnahme der Arbeit sei sie nun seit September 2012 zu 100% krankgeschrieben. Der Arbeitgeber habe ihr inzwischen gekündigt (IV-act. 3).