a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei die Verfügung vom 17. Februar 2017 aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine IV-Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 17. Februar 2017 aufzuheben und es sei die Angelegenheit für weitere Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt