6.4 Aus diesem Wert und dem Valideneinkommen von Fr. 85'150.-- errechnet sich ein Invaliditätsgrad von gerundet (BGE 130 V 121 E. 3.2, 142 V 178 E. 2.5.8.2) 65%, der zum Bezug einer Dreiviertelrente ab April 2013 berechtigt. In Aufhebung der angefochtenen Verfügungen vom 10. Februar und 21. März 2017 und in Anbetracht des Antrags auf eine ganze Rente ist die Beschwerde mithin zur Hälfte gutzuheissen.