Mit Urteil vom 18. Februar 2009 (Verfahren I 08 42) schützte das damalige Verwaltungsgericht den Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) vom 16. Mai 2008, mit dem diese wiederum ihre Verfügung vom 30. November 2005, derzufolge dem Versicherten nach einem Unfall von Anfang Dezember 2001 rückwirkend ab Februar 2005 eine Rente von 28% oder Fr. 1'362.-- /Monat und eine 15%ige Integritätsentschädigung von Fr. 16'020.-- zuzusprechen seien, bestätigt hatte.