Ethnien anzusprechen scheint, welche wohl kaum bei einem ganzen Volk vorliegen dürfte. Nicht nachvollziehbar ist auch der Hinweis, dass wegen Schamgefühlen der Versicherten nicht einmal eine teilstationäre psychiatrische Behandlung möglich sein soll. 3.4 In Anbetracht des Vorstehenden kann auf das SMAB-Gutachten abgestellt werden.