Was die Kontrolle des Medikamentenspiegels anbelangt, so wurde im Rahmen der rheumatologischen Exploration festgehalten, dass die Versicherte zwischen sieben und acht Uhr aufstehe und danach das Frühstück sowie die Tabletten einnehme. Im Laborbefund wurde 9.50 Uhr als Zeitpunkt der Probeentnahme genannt und zusätzlich auf die biologische Halbwertszeit des Wirkstoffs hingewiesen. Ausserdem hiess es zur Laboranalyse im Gutachten auch nur, dass die verordneten Antidepressiva vermutlich nicht regelmässig eingenommen würden, woraus zu schliessen ist, dass diesem Punkt insgesamt nur untergeordnete Bedeutung zugekommen sein dürfte.