In Anbetracht der Anmeldung bei der Invalidenversicherung vom 4. April 2014, wo von Beschwerden wegen seit 1996 rezidivierenden Depressionen, eines Schmerzsyndroms seit 2002 und wegen Bluthochdrucks seit 2006 die Rede war, und auch des Berichts von Dr. E___ vom 16. April 2014, wonach die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit nur durch ein chronisches Syndrom an der Lendenwirbelsäule zeitweise beeinträchtigt worden