3.2 Dagegen wendete die Verwaltung ein, eine langdauernde invalidisierende Einschränkung sei gemäss beweistauglichem SMAB-Gutachten zu keinem Zeitpunkt ausgewiesen gewesen. Der Entscheid, ob ein Mono-, bi- oder polydisziplinäres Gutachten einzuholen sei, obliege dem RAD, der vorliegend eine rheumatologische und eine psychiatrische Abklärung für erforderlich gehalten habe.