Im Gutachten fehlten relevante medizinische Vorakten betreffend Blutdruckbeschwerden und Schlaf-Apnoe. Dr. J___ habe keinen Verlaufsbericht bei Dr. F___ eingeholt, obwohl der letzte Verlaufsbericht vom Januar 2016 stamme. Ihm sei die aktuelle psychiatrische Behandlung nicht bekannt gewesen, und er habe sich nicht einfach mit der Feststellung begnügen dürfen, dass die entsprechende Berichterstattung dürftig sei. Ausserdem habe er den Bericht des KSSG vom 4. März 2016, wonach aktuell eine mittelgradige depressive