3. 3.1 Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit bzw. der medizinischen Abklärung durch die IV-Stelle machte die Versicherte in der Beschwerdeschrift geltend, da sie auch an Blutdruckbeschwerden, Adipositas, Hyperurikämie und Hypovitaminose leide, hätte zusätzlich eine internistische Abklärung erfolgen müssen, und wegen einer schwergradigen Schlaf-Apnoe und Schlafstörungen zusätzlich eine schlafmedizinische und pulmologische Abklärung.