Die abhängige Persönlichkeitsstörung, die gegenwärtig remittierte rezidivierende depressive Störung und die Essstörung hätten enorme Auswirkungen auf das ganze Leben der Versicherten und auf deren Arbeitsfähigkeit. Obwohl sie sich adäquat behandeln lasse - eine teilstationäre Behandlung sei wegen einer starken Abhängigkeit in sozialen Interaktionen, der Wegbewältigung mit dem öffentlichen Verkehr und wegen "transkultureller Schamgefühle“ nicht denkbar -, zeige sie wegen ihrer Persönlichkeitsstruktur ein angstbedingtes Vermeidungsverhalten.