B.3 Mit Verfügung vom 6. Februar 2017 (IV-act. 80) wies die IV-Stelle das Leistungsgesuch gemäss Vorbescheid ab. Der Verlust der Arbeitsstelle 2012 sei aus IV-fremden Gründen erfolgt. Es sei unklar, wie lange die vom SMAB ab Dezember 2013 attestierte mittelgradige Depression angehalten habe, da psychiatrische Berichte nur im Mai 2014 und im Januar 2016 erstattet worden seien. Jedenfalls könnten diese Beschwerden zum Zeitpunkt der Reise nach Serbien im April 2015 nicht mehr angehalten haben, und leichte bis höchstens mittlere Depressionen seien bekanntlich therapierbar.