Seite 4 Rheumatologisch werde die Arbeitsfähigkeit durch ein lumbospondylogenes und ein Fibromyalgiesyndrom in leichten und wechselbelastenden Tätigkeiten nicht eingeschränkt. Die angegebenen Schmerzen seien organmedizinisch nicht vollständig erklärbar. Es sei von einer psychogenen Überlagerung im Zusammenhang mit verschiedenen psychosozialen Belastungen auszugehen.