die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Diagnose vorliege; nicht einmal die Kriterien für eine leichte depressive Episode seien erfüllt. Retrospektiv habe ab Dezember 2013 eine mittelgradig depressive Episode bis April 2015 vorgelegen. Es sei kein angstbedingtes alltagsrelevantes Vermeidungsverhalten festzustellen, und die verordneten Antidepressiva würden vermutlich nicht regelmässig eingenommen. Es bestehe eine deutliche Diskrepanz zwischen der Selbsteinschätzung der Versicherten betreffend Erwerbsfähigkeit und dem Aktivitätsniveau in Haushalt und Freizeit.