Weiter erscheint aufgrund der Kritik des langjährig behandelnden Facharztes Dr. med. F___ eine Begutachtung der Schwindelbeschwerden der Beschwerdeführerin durch einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt oder durch einen Arzt aus dem Fachbereich Neuro-Otologie angezeigt. Die Sache ist daher zu weiteren Abklärungen bzw. Präzisierungen oder Ergänzungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.61 4. Kosten und Entschädigung