_ sei als Neurologe und als Psychiater am Gutachten beteiligt gewesen, weshalb es nicht erstaune, dass nach seinem Dafürhalten es sich bei dem durch die Beschwerdeführerin vorgetragenen Schwindel um eine undifferenzierte Somatisierungsstörung handle. Diese aporische Schwindeldiagnose sei nicht nur fachlich falsch, sondern wirke sich für die Beschwerdeführerin auch schädigend aus und rücke eine psychische Ursache des Schwindels in den Vordergrund, was die neuro-otologischen Abklärungen im Verlauf von Jahren objektiv widerlegen.52