Es bestehe eine Diskrepanz zwischen der komplexen chronischen Symptomatik der Beschwerdeführerin und dem eingesetzten polydisziplinären ärztlichen MZR-Team. Obwohl Schwindel und Gleichgewichtsbeschwerden das klinische Beschwerdebild der Beschwerdeführerin ziemlich dominieren, sei sie im Rahmen des Gutachtens weder von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt noch von einem Neuro-Otologen untersucht worden. Dr. med. E___ sei als Neurologe und als Psychiater am Gutachten beteiligt gewesen, weshalb es nicht erstaune, dass nach seinem Dafürhalten es sich bei dem durch die Beschwerdeführerin vorgetragenen Schwindel um eine undifferenzierte Somatisierungsstörung handle.