In der Stellungnahme von Dr. med. F___ zum polydisziplinären Gutachten vom 27. Februar 2017, welche sich mit Ausnahme der jüngsten neuro-otologischen Untersuchung im Februar 2017 auf den hier interessierenden Gesundheitszustand bis zum Erlass der angefochtenen Verfügung am 30. Januar 2017 bezieht und somit grundsätzlich berücksichtigt werden kann,50 wies er unter anderem auf den langjährigen Verlauf der Schwindelbeschwerden und deren medikamentöse Therapie hin.