Im Rahmen der aktuellen neurologischen Untersuchung und der apparativen Zusatzdiagnostik ergäben sich keine Hinweise auf eine organische Ursache des Schwindels. Die Erkrankung sei durch eine Psycho- und eine Verhaltenstherapie zu behandeln.46 Weiter hielt er zur Arbeitsfähigkeit aus neurologischer Sicht fest, dass seit dem Zeitpunkt der heutigen Untersuchung bei der Beschwerdeführerin keine neurologische Erkrankung vorliege, die geeignet sei, das positive Leistungsbild im versicherungsmedizinisch-relevanten Sinne mittel- und längerfristig zu mindern.