2.3.2 Dr. med. E___, Facharzt für Neurologie FMH, stellte im Rahmen des neurologischen Teilgutachtens keine Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.45 Er führte im Teilgutachten aus, dass für die durch die Beschwerdeführerin beklagte diffuse Schwindelsymptomatik sich im Rahmen der klinischen neurologischen Untersuchung kein Anhalt für eine peripher oder zentral vestibuläre Störung ergebe. Die von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben seien organpathologisch nicht nachvollziehbar. 41 IV-act. 173-57/143 42 IV-act. 173-57/143 43 IV-act. 173-58/143 44 IV-act. 176-4/5 45 IV-act. 173-75/143