von der IV-Stelle mitgeteilt, dass zur Klärung der Leistungsansprüche eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung als notwendig erachtet werde.14 In der Folge klärte die IV-Stelle erneut den aktuellen medizinischen Sachverhalt ab und holte beim Medizinischen Zentrum Römerhof (MZR), Zürich, ein polydisziplinäres Gutachten ein.15