In der Folge wurden verschiedene medizinische Unterlagen eingereicht beziehungsweise eingeholt.11 Mit Vorbescheid vom 24. Februar 2015 kündigte die IV-Stelle an, aufgrund eines nicht veränderten Gesundheitszustands das neue Leistungsbegehren abzuweisen.12 Dagegen erhob A___ mit Schreiben vom 12. März 2015 Einwand und liess zahlreiche medizinische Unterlagen einreichen.13 Am 13. Mai 2015 wurde A___ von der IV-Stelle mitgeteilt, dass zur Klärung der Leistungsansprüche eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung als notwendig erachtet