Am 26. November 2010 meldete sich A___ selbst bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an.3 Nach Durchführung diverser medizinischen Abklärungen – unter anderem wurde ein polydisziplinäres Gutachten bei der Medas Ostschweiz eingeholt – stellte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 3. Januar 2013 die Ablehnung des Gesuchs in Aussicht.4 Daraufhin liess A___ am 6. Februar 2013 Einwand erheben.5 In der Folge holte die IV-Stelle weitere medizinische Berichte ein. Mit Verfügung vom 14. Juni 2013 wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren ab.6 Gegen diese Verfügung liess A___