2.8 a. Im vorliegenden Fall fehlt es an aktuellen medizinischen Unterlagen für die Zeit unmittelbar nach dem erlittenen Sturz im Skilager, nachdem die Beschwerdeführerin erst Monate später erstmals ihre Hausärztin aufgrund anhaltender Schulterbeschwerden konsultierte. Die Beschwerdeführerin gibt an, sie habe nach dem Sturz grosse Schmerzen und ein Gefühl einer kurzzeitigen Armlähmung verspürt, während sie vorher keine Schulterbeschwerden gehabt habe. Dass sie erst ein halbes Jahr später ihre Ärztin aufgesucht habe, liege daran, dass sie sehr schmerztolerant sei und zunächst auf konservative Eigenbehandlung vertraut habe.