Seite 3 E. Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 28. November 2017 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1), mit welcher sie zunächst beantragte, die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, mit Bezug auf die Schulterbeschwerden ihre gesetzlichen Leistungen als Unfallversicherer auch für die Zeit nach dem 8. März 2017 zu erbringen.