___ abgegebene Einschätzung, auf welche sich die Mitteilung der Mobiliar stützte. Seiner Meinung nach sei die Operation klar unfallbedingt notwendig gewesen (act. 10/3, S. 20). Dr. C___ hielt hingegen auf Rückfrage der Mobiliar hin weiterhin an seiner davon abweichenden Ansicht fest (act. 10/3, S. 23 ff.). In der Folge verfügte die Mobiliar am 8. Mai 2017 förmlich die Abweisung von weiteren Leistungen gegenüber der Beschwerdeführerin (act. 10/1, S. 10 f.).