Seite 2 Zusammenhang mit den Schulterbeschwerden angefallenen medizinischen Leistungen auf. Am 15. März 2017 legte die Mobiliar den Fall nochmals Dr. C___ zur Beurteilung vor, welcher erklärte, der Status quo sine sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit spätestens 12 Monate nach dem Ereignis erreicht worden, so dass für die Schulterbeschwerden nach diesem Zeitpunkt keine Unfallkausalität mehr vorliege (act. 10/3, S. 14 ff.). Am 22. März 2017 unterzog sich die Beschwerdeführerin einer Operation in der Hirslandenklinik Am Rosenberg in Heiden (act. 10/3, S. 16 f.).