Diese Mithilfe geht weiter als die ohne Gesundheitsschaden üblicherweise zu erwartende Unterstützung. Geht es um die Mitarbeit von Familienangehörigen, ist stets danach zu fragen, wie sich eine vernünftige Familiengemeinschaft einrichten würde, sofern keine Versicherungsleistungen zu erwarten wären. In Anbetracht dessen ist es dem eine ganze IV-Rente beziehenden und über sehr viel freie Zeit verfügenden Ehemann ohne weiteres zumutbar, seiner Ehefrau im Haushalt zu helfen.