Nach Auffassung von Dr. B___ bestand deswegen bis auf weiteres eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in jeder Tätigkeit, was insofern etwas erstaunt, als es im Austrittsbericht des PZAR vom 5. Januar 2016 noch geheissen hatte, die Versicherte habe bei der Schilderung der Umstände, die zur Krise geführt hätten, selbstbewusst, wenig belastet sowie differenziert in den Ausführungen gewirkt. Im Bericht des PZAR an die IV-Stelle vom 6. Januar 2016 ist wiederum nachzulesen, dass auf Anfang 2016 ein beruflicher Wiedereinstieg mit einem Pensum von 15% zumutbar sei, das bei erfolgreicher ambulanter Nachbehandlung auf bis 60% steigerbar erscheine.