In der mit 5% zu gewichtenden Haushaltführung bestehe keine Einschränkung und demzufolge auch keine Behinderung, Die entsprechenden Werte betrügen bei der Ernährung 45%, 5% und 2.25%, bei der Wohnungspflege 20%, 10% und 2%, beim Einkaufen 10%, 5% und 0.5% sowie bei der Wäsche 20%, 20% und 4%, sodass insgesamt von einer Behinderung im Haushalt von 8.75% - bzw. gewichtet mit 40% - von 3.6% [recte: 3.5%] auszugehen sei. A.9 Bereits mit Bericht vom 2. April 2017 (IV-act. 62) hatte Psychiater FMH Dr. C___, bei dem die Versicherte Anfang Oktober 2016 eine Behandlung begonnen hatte, den Zustand als stationär bezeichnet.